Bereicherungsrecht / GoA · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
V schuldet seiner elfjährigen Tochter monatlich 580 € Unterhalt und zahlt seit fünf Monaten nichts. Die Mutter kann Miete und Schulessen nicht mehr aufbringen. W überweist ihr 2.900 € und teilt mit, sie zahle auf Vs Unterhaltsschuld. V hatte ihr das zuvor untersagt.
Die Zahlung hat die Unterhaltsschuld getilgt, obwohl V nicht eingewilligt hat (§ 267 I BGB).
Die Tilgung einer fremden Schuld fällt in den Rechtskreis des Schuldners und ist deshalb ein fremdes Geschäft (§ 677 BGB).
Die Übernahme der Zahlung entspricht dem wirklichen Willen des Geschäftsherrn V (§ 683 S. 1 BGB).
Vs entgegenstehender Wille ist unbeachtlich, weil eine gesetzliche Unterhaltspflicht betroffen ist (§ 679 BGB).
§ 679 BGB nennt zwei und nur zwei Fälle, und eine gewöhnliche Zahlungsverbindlichkeit gehört nicht dazu.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Bereicherungsrecht / GoA weiterlesen.
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