Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Marlene Pfitzner hat einen Sohn, Ruben, und zwei Enkel. Ruben ist spielsüchtig, hat seit 2021 rund 140.000 € Schulden angehäuft, drei Vollstreckungstitel laufen gegen ihn, sein Girokonto ist seit Februar 2025 gepfändet. Marlene will verhindern, dass ihre Zuwendung sofort an Rubens Gläubiger fließt; am Ende sollen die Enkel profitieren. Sie fragt ihre Notarin nach den Möglichkeiten.
Marlene darf anordnen, dass Rubens gesetzliche Erben – also ihre Enkel – das ihm Hinterlassene nach seinem Tod als Nacherben erhalten, und für seine Lebenszeit Testamentsvollstreckung anordnen.
Es genügt, dass Ruben allgemein unwirtschaftlich mit Geld umgeht; ein Grund muss im Testament nicht angegeben werden.
Beweisen muss den Anordnungsgrund derjenige, der sich auf die Beschränkung beruft.
Die Anordnung bleibt in jedem Fall wirksam, auch wenn Ruben bis zum Erbfall schuldenfrei geworden ist.
Solange Ruben seinen Pflichtteil nicht geltend macht, läuft eine Pfändung durch seine Gläubiger ins Leere.
Ein notarieller Pflichtteilsverzicht Rubens wäre die belastbarere Lösung, um das Vermögen dauerhaft von seinen Gläubigern fernzuhalten.
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