Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Svenja Kortmann soll eine Nachbarin im Hausflur geschlagen haben, ein fristgerechter Strafantrag liegt vor. Die Staatsanwaltschaft überlegt, ob sie das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung verneinen soll.
Bei der einfachen Körperverletzung handelt es sich um ein absolutes Antragsdelikt, das stets einen Strafantrag zwingend voraussetzt.
Die Staatsanwaltschaft kann bei bestimmten Privatklagedelikten nach § 376 StPO die öffentliche Klage erheben, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Ob das fehlende öffentliche Interesse ein echtes Verfahrenshindernis oder eine bloße Opportunitätsentscheidung ist, wird in der Praxis unterschiedlich beurteilt.
Im Ermittlungsverfahren führt die Verneinung des öffentlichen Interesses stets dazu, dass die Akten dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden müssen.
Verfahrenshindernisse sind stets vor der sachlichen Prüfung der Tat im Gutachten abzuarbeiten.
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