Familienrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
G übt die elterliche Sorge allein aus. Sein elfjähriger Sohn T hat 30.000 € geerbt, die auf einem Sparkonto liegen. G braucht Geld und verkauft T seinen vier Jahre alten Kombi für 6.000 €; den Kaufvertrag unterschreibt er einmal für sich und einmal für T. Er verlangt von T die 6.000 €.
§ 1824 I Nr. 1 BGB nimmt G die Vertretungsmacht, weil er selbst der Geschäftspartner ist.
§ 181 BGB nimmt G die Vertretungsmacht für dieses Geschäft, weil eine Gestattung fehlt.
Die Ausnahme des § 181 BGB greift, weil der Kaufvertrag Verbindlichkeiten zum Gegenstand hat.
Brächte das Geschäft T ausschließlich rechtliche Vorteile, wäre § 181 BGB nach seinem Schutzzweck nicht anzuwenden.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Familienrecht weiterlesen.
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