Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Vor einem Kiosk stellt sich W der Passantin A in den Weg, zieht ein Klappmesser und verlangt ihre Umhängetasche. A schlägt ihm mit dem Regenschirm auf den Unterarm. W lässt das Messer fallen. Seine Speiche ist gebrochen, und er verlangt Schmerzensgeld.
Der Schirmschlag erfüllt den Tatbestand des § 823 I BGB, und die Rechtswidrigkeit ist zunächst indiziert.
As Schirmschlag ist nach § 227 BGB gerechtfertigt, obwohl W eine gebrochene Speiche davonträgt.
Weil die Rechtfertigung für die ganze Rechtsordnung wirkt, scheitert auch § 823 II BGB.
Bei mittelbaren Verletzungen und beim Unterlassen indiziert der Erfolg die Rechtswidrigkeit im Sinne des § 823 I BGB ebenso.
Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht ist auch der verkehrsrichtig Handelnde ein rechtswidriger Angreifer (§ 227 II BGB).
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