Öffentliches Recht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Die Kammer will über die Klage der A gegen einen Kostenbescheid über 1 840 Euro ohne mündliche Verhandlung entscheiden; der Sachverhalt ist unstreitig, die Rechtsfrage geklärt. Sie schreibt den Beteiligten: „Es ist beabsichtigt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Besteht Einverständnis?“ Der Gerichtsbescheid wird A am Dienstag, dem 3. März 2026 zugestellt; die Berufung ist nicht zugelassen.
§ 84 I 1 VwGO verlangt zwei Voraussetzungen, und sie sind mit „und“ verbunden.
Das Schreiben der Kammer erfüllt die Anhörung nach § 84 I 2 VwGO, weil es die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ankündigt.
Der Gerichtsbescheid wird gebaut wie ein Urteil, und trotzdem wirken keine ehrenamtlichen Richter mit.
A hat die Wahl zwischen Zulassungsantrag und mündlicher Verhandlung — und derselbe Halbsatz steht ein zweites Mal im Gesetz.
Die Monatsfrist des § 84 II VwGO endet hier erst mit Ablauf des Dienstags, des 7. April 2026.
Wählt A den Zulassungsantrag, muss er die Zulassungsgründe innerhalb derselben Monatsfrist darlegen.
Der rechtzeitige Antrag auf mündliche Verhandlung hebt den Gerichtsbescheid nicht auf, sondern lässt ihn rückwirkend entfallen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht IV weiterlesen.
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