Der gepfändete Oldtimer aus der Scheune

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Der Handwerksbetrieb Gastreich hat gegen die Miterbin Petra Lohmüller ein Urteil über 30.000 € aus einer Nachlassverbindlichkeit erwirkt – ohne jeden Haftungsvorbehalt. Der Nachlass ihres Vaters ist noch ungeteilt; darin steht ein Oldtimer im Wert von 46.000 €, den Petras beide Brüder in einer Scheune verwahren. Der Gerichtsvollzieher pfändet den Wagen für Gastreich.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für den Zugriff auf den ungeteilten Nachlass genügt ein Titel gegen eine einzige Miterbin.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Aus dem Titel gegen Petra kann Gastreich immerhin deren Anteil am gesamten Nachlass pfänden lassen, nicht aber ihren Anteil am Oldtimer.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die beiden Brüder können sich gegen die Pfändung des Wagens mit der Drittwiderspruchsklage wehren.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Petra selbst muss ebenfalls Drittwiderspruchsklage erheben, um den Verstoß gegen § 747 ZPO zu rügen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil das Urteil keinen Haftungsvorbehalt enthält, kann Petra die Einrede des ungeteilten Nachlasses in der Vollstreckung nicht mehr nachholen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Richtig wäre für Gastreich die Gesamthandsklage gegen alle drei Miterben gewesen.

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