Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Der Handwerksbetrieb Gastreich hat gegen die Miterbin Petra Lohmüller ein Urteil über 30.000 € aus einer Nachlassverbindlichkeit erwirkt – ohne jeden Haftungsvorbehalt. Der Nachlass ihres Vaters ist noch ungeteilt; darin steht ein Oldtimer im Wert von 46.000 €, den Petras beide Brüder in einer Scheune verwahren. Der Gerichtsvollzieher pfändet den Wagen für Gastreich.
Für den Zugriff auf den ungeteilten Nachlass genügt ein Titel gegen eine einzige Miterbin.
Aus dem Titel gegen Petra kann Gastreich immerhin deren Anteil am gesamten Nachlass pfänden lassen, nicht aber ihren Anteil am Oldtimer.
Die beiden Brüder können sich gegen die Pfändung des Wagens mit der Drittwiderspruchsklage wehren.
Petra selbst muss ebenfalls Drittwiderspruchsklage erheben, um den Verstoß gegen § 747 ZPO zu rügen.
Weil das Urteil keinen Haftungsvorbehalt enthält, kann Petra die Einrede des ungeteilten Nachlasses in der Vollstreckung nicht mehr nachholen.
Richtig wäre für Gastreich die Gesamthandsklage gegen alle drei Miterben gewesen.
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