Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Die Spedition S trägt den Konzertflügel der Pianistin A in deren neue Wohnung. Im Treppenhaus lässt der Packer E seine Seite los, um sein Telefon zu ziehen. Der Resonanzboden reißt, Reparatur 14.500 €. S weist nach, E sorgfältig ausgewählt, eingewiesen und angeleitet zu haben.
S entlastet sich nach § 831 I 2 BGB, gegen den vertraglichen Anspruch hilft ihr das aber nicht.
Der Anspruch aus § 823 I BGB wird verdrängt, weil zwischen A und S eine vertragliche Sonderverbindung besteht.
Nach § 280 I 2 BGB muss S sich entlasten, während A im Deliktsrecht das Verschulden beweisen müsste.
Dem Eigentümer einer gestohlenen Sache steht gegen den gutgläubigen Besitzer § 823 I BGB offen, solange die Vindikationslage besteht.
Eine Formularklausel über Ansprüche „wegen Mängeln der Reparatur“ erfasst den deliktischen Anspruch nicht ohne Weiteres.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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