Der Estrich im Übungsraum

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

K vermietet B Räume für seine Musikschule; im Vertrag steht, dass dort angestellte Lehrkräfte unterrichten. Unter dem Estrich des Übungsraums hat sich nach einem Wasserschaden, den K erkennbar unzureichend trocknen ließ, ein Hohlraum gebildet. Am 9. April bricht die Platte unter der angestellten Klavierlehrerin Y ein; sie stürzt und kann drei Monate nicht arbeiten. Behandlung und Verdienstausfall: 7.200 €. B trifft kein Verschulden.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Y kann von K Ersatz der 7.200 € verlangen, obwohl sie nicht Partei des Mietvertrags ist.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Y ist schutzbedürftig, weil ihr gegen B mangels Verschuldens kein inhaltsgleicher vertraglicher Anspruch zusteht.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Drittschutz ist zu prüfen, bevor feststeht, ob der Hauptvertrag überhaupt einen Anspruch hergibt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Haftungsmaßstab kommt aus dem Hauptvertrag; hier trägt § 536a I Alt. 2 BGB, weil K den Hohlraum zu vertreten hat.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ys deliktischer Anspruch aus § 823 I BGB ist gegenüber dem vertraglichen Drittschutz subsidiär.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Erkennbarkeit bei Vertragsschluss begrenzt den Kreis der Einbezogenen auf die im Mietvertrag genannten Lehrkräfte.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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