Der eingeschweißte Akku

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

D hat am 14. August 2026 im Elektronikfachmarkt von R einen Akku-Handstaubsauger der oberen Preisklasse für 329 € gekauft, ausschließlich für ihren Haushalt. Nach vierzehn Monaten hält der Akku nur noch drei Minuten; das entspricht dem normalen Alterungsverlauf solcher Zellen. Der Akku ist verschweißt und verklebt eingebaut, Ersatzteile gibt es nicht, und das Gehäuse lässt sich nicht zerstörungsfrei öffnen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Erschöpfung des Akkus ist für sich genommen kein Sachmangel (§ 434 III 1 Nr. 2 BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Einen Mangel begründet es, dass sich das Verschleißteil nicht austauschen lässt (§ 434 III 2 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auf Ds Vertrag vom 14. August 2026 ist die neue Fassung anzuwenden (Art. 229 § 72 S. 1 EGBGB).

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zwischen Unternehmern gilt die Reparierbarkeit (§ 434 III 2 BGB) ebenfalls für alle Verträge ab dem 31. Juli 2026.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die fehlende Reparierbarkeit begründet bei jeder Ware einen Mangel, gleich welchen Preises (§ 434 III 2 BGB).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    D steht neben der Nacherfüllung der Reparaturanspruch gegen den Hersteller zu (§§ 479a ff. BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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