Das überholte Hubwerk

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

L hat von der Maschinenhändlerin R einen gebrauchten Gabelstapler für 11.800 € gekauft. Auf Ls gezielte Frage nach dem Hubwerk antwortete R, es sei „im März überholt, Zylinder und Ketten neu“, und schrieb das in den Auftrag; im Prospekt stand gedruckt „Spitzenqualität aus zweiter Hand“. Für Antrieb und Batterie laufe zudem „noch die Herstellergarantie“. Die Ketten sind original und ausgelängt, die Garantie war erloschen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Rs Angabe zum Zustand des Hubwerks ist eine Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 II 1 Nr. 1 BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch der gedruckte Prospektsatz „Spitzenqualität aus zweiter Hand“ wird auf dem Weg der Beschaffenheitsvereinbarung Vertragsinhalt (§ 434 II 1 Nr. 1 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch das Bestehen einer Herstellergarantie ist ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache (§ 434 II 2 BGB).

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit der Angabe über die Herstellergarantie hat R selbst eine Garantie übernommen (§ 443 I BGB).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    L kann wegen der erloschenen Garantie ohne Fristsetzung mindern (§§ 326 V, 441 I 1 BGB).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Begriff des § 434 II 2 BGB erfasst auch Umweltbeziehungen der Sache, die ihren Grund in ihr selbst haben.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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