Öffentliches Recht I · Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Behörde versendet 480 gleichlautende Bescheide, die eine Datenverarbeitungsanlage erzeugt hat. Der Kopf trägt nur „Zentrale Bescheiderstellung — Sachgebiet 3“, der Fuß den Satz „Maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig“. Die Beträge sind mit Schlüsselzeichen bezeichnet; ein Erläuterungsblatt liegt nicht bei. Eine Begründung fehlt. Der Adressat E rügt alles.
Dass Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, ist beim automatisiert erlassenen Bescheid kein Fehler.
Dann darf beim automatisiert erlassenen Bescheid auch die Angabe der erlassenden Behörde fehlen; sie gehört zu derselben Vorschrift.
Die Schlüsselzeichen sind nach Art. 37 Abs. 5 S. 2 BayVwVfG ohne Weiteres zulässig, weil der Bescheid automatisiert ergeht.
Dass 480 gleichartige Bescheide ergehen, befreit von der Begründung nur, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist.
Fehlten Unterschrift und Namenswiedergabe bei einem nicht automatisiert erlassenen Bescheid, wäre er nichtig.
Ein Zusatz im Bescheidfuß und ein beigefügtes Erläuterungsblatt beheben zwei der drei Mängel.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I · Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt weiterlesen.
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