Bestimmtheit des Verwaltungsakts (Art. 37 BayVwVfG)

Öffentliches Recht I · Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Behörde gibt dem Gastwirt B am 4. Mai 2026 schriftlich auf: „Der Betrieb ist so zu führen, dass unzumutbare Geräuschimmissionen für die Nachbarschaft unterbleiben. Der Anordnung ist unverzüglich nachzukommen.“ Nummer 2 droht für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an. Die Gründe nennen Beschwerden aus drei Anwesen und die Uhrzeiten.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Tenor ist an drei Richtungen zu messen; dass der Adressat einwandfrei bezeichnet ist, genügt nicht.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Wendung „unzumutbare Geräuschimmissionen“ ist bestimmt genug, weil sie den Gesetzeswortlaut übernimmt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    „Unverzüglich“ ist als Fristbestimmung zulässig; sie lässt dem Adressaten den größten Spielraum.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Den Mangel kann die Behörde nach Art. 45 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG heilen, indem sie im Prozess erläutert, welche Werte sie meint.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit der Grundverfügung fällt die Zwangsgeldandrohung, weil ihre Bezugnahme ins Leere geht.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Tenor wird bestimmt, indem er einen messbaren Erfolg bezeichnet und den Anknüpfungspunkt der Frist benennt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I · Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt weiterlesen.

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