Der Ausspruch, den niemand beantragt

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor dem Amtsgericht verlangt K von B 6.800,00 EUR Kaufpreis für eine gebrauchte Fräsmaschine. B bestreitet die Übergabe. Nach der Vernehmung zweier Zeugen hält das Gericht die Klage in vollem Umfang für begründet. In der letzten mündlichen Verhandlung am Mittwoch, dem 16. September 2026, sind allein die Sachanträge gestellt worden; über die Kosten hat keine Partei ein Wort verloren.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Obwohl keine Partei einen Kostenantrag gestellt hat, muss das Urteil einen Kostenausspruch enthalten.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der in der Klageschrift angekündigte Antrag, B die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, gehört nicht in den Tatbestand.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Referendar tenoriert: „Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“ Das ist die richtige Fassung.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte das Gericht den Kostenausspruch vergessen, wäre er nach § 319 Abs. 1 ZPO jederzeit auch von Amts wegen zu berichtigen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hielte B die Kostenentscheidung für falsch, könnte er sie nicht angreifen, ohne zugleich gegen die Hauptsache ein Rechtsmittel einzulegen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Verlöre B eine gegen dieses Urteil eingelegte Berufung, folgte seine Kostenlast im Rechtsmittelverfahren aus § 97 Abs. 3 ZPO.

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