Der Abend, der ausfällt

Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Veranstalterin L bestellt bei T die Technik für einen Chorabend, 3.000 €. Sie mietet den Saal für 2.600 €, druckt Programme für 1.100 € und schaltet Anzeigen für 800 €. Zwei Tage vorher sagt T ab; Ls Frist von einem halben Tag verstreicht. Karten waren nicht im Verkauf.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 284 BGB ist eine eigene Anspruchsgrundlage und lässt sich ohne § 281 BGB prüfen.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Dass Ls Frist nur einen halben Tag lief, macht ihren Anspruch auf Aufwendungsersatz nicht zunichte.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Saalmiete, Programmdruck und Anzeigen sind Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB, die L ersetzt bekommt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Hätte L 430 Karten zu 22 € verkauft, brauchte sie für dieselben Posten die Rentabilitätsvermutung nicht.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ohne Kartenverkauf steht L ohne bezifferbares Erfüllungsinteresse da — und genau dafür gibt es § 284 BGB.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.

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