Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Veranstalterin L bestellt bei T die Technik für einen Chorabend, 3.000 €. Sie mietet den Saal für 2.600 €, druckt Programme für 1.100 € und schaltet Anzeigen für 800 €. Zwei Tage vorher sagt T ab; Ls Frist von einem halben Tag verstreicht. Karten waren nicht im Verkauf.
Dass Ls Frist nur einen halben Tag lief, macht ihren Anspruch auf Aufwendungsersatz nicht zunichte.
Saalmiete, Programmdruck und Anzeigen sind Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB, die L ersetzt bekommt.
Hätte L 430 Karten zu 22 € verkauft, brauchte sie für dieselben Posten die Rentabilitätsvermutung nicht.
Ohne Kartenverkauf steht L ohne bezifferbares Erfüllungsinteresse da — und genau dafür gibt es § 284 BGB.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.