Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Doris ist Alleinerbin ihrer Mutter und hat das zum Nachlass gehörende Mehrfamilienhaus kurz nach dem Erbfall für 540.000 Euro an ihren Schwager verkauft. Die Mutter starb im März des Vorjahres; Enno erfuhr noch im selben Monat vom Tod der Mutter und von seiner Enterbung durch das Testament. Ihr enterbter Bruder Enno fordert nun ein Sachverständigengutachten über den genauen Wert des Hauses am Todestag. Doris weigert sich und meint, der Verkauf spreche für sich und der Anspruch sei ohnehin verjährt.
Der Anspruch auf Wertermittlung durch einen Sachverständigen ist durch den Verkauf der Immobilie an den Schwager untergegangen.
Ein Verkauf an den eigenen Schwager ersetzt von vornherein ein amtliches Sachverständigengutachten.
Enno kann verlangen, dass die Kosten für das Gutachten aus dem Nachlass bezahlt werden.
Die Hilfsansprüche auf Auskunft und Wertermittlung verjähren unabhängig vom Zahlungsanspruch nach genau einem Jahr.
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