Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
A und B sind verheiratet und leben bis zum 15. April des Jahres 01 in einer gemeinsamen Wohnung im Inland. An diesem Tag trennen sie sich, B zieht aus; beide bleiben aber das ganze Jahr 01 über im Inland wohnhaft. Für das Jahr 01 wollen beide noch zusammenveranlagt werden und das Splitting nutzen.
Die Zusammenveranlagung setzt unter anderem voraus, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.
Die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG müssen während des gesamten Veranlagungszeitraums vorliegen.
Vom 1. Januar bis zum 15. April des Jahres 01 lebten A und B nicht dauernd getrennt.
A und B können für das Jahr 01 die Zusammenveranlagung und damit den Splittingtarif wählen.
Auch für das Jahr 02 steht A und B der Splittingtarif zu, wenn die Trennung fortbesteht.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
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