Das Trennungsjahr

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A und B sind verheiratet und leben bis zum 15. April des Jahres 01 in einer gemeinsamen Wohnung im Inland. An diesem Tag trennen sie sich, B zieht aus; beide bleiben aber das ganze Jahr 01 über im Inland wohnhaft. Für das Jahr 01 wollen beide noch zusammenveranlagt werden und das Splitting nutzen.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Zusammenveranlagung setzt unter anderem voraus, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG müssen während des gesamten Veranlagungszeitraums vorliegen.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Vom 1. Januar bis zum 15. April des Jahres 01 lebten A und B nicht dauernd getrennt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    A und B können für das Jahr 01 die Zusammenveranlagung und damit den Splittingtarif wählen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auch für das Jahr 02 steht A und B der Splittingtarif zu, wenn die Trennung fortbesteht.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.

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