Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Hanne Wortmann, verwitwet, überträgt am 12.05.2020 ihrem Neffen Silvio ein Mehrfamilienhaus (damals 400.000 € wert); Silvio übernimmt dafür das mit 100.000 € valutierende Darlehen und wird am 03.08.2020 als Eigentümer eingetragen. Im Erbfall ist das Haus 480.000 € wert, der unentgeltliche Teil von 2020 entspricht kaufkraftbereinigt 340.000 €. Hanne stirbt am 20.03.2026 und setzt Silvio zum Alleinerben ein; der Nachlass besteht aus 68.000 € Bankguthaben, die Beerdigung kostet 8.000 €. Tochter Rieke ist enterbt.
Riekes Pflichtteilsquote beträgt 1/2.
Weil Silvio mit der Schuldübernahme eine Gegenleistung erbracht hat, liegt insgesamt ein entgeltliches Geschäft vor, sodass eine Pflichtteilsergänzung ausscheidet.
Für die Bewertung des unentgeltlichen Teils sind 340.000 € anzusetzen und nicht 3/4 des Erbfallwerts von 480.000 €.
Für den Fristbeginn der Abschmelzung kommt es auf den Vertragsschluss am 12.05.2020 an.
Der ergänzungspflichtige Wert ist mit 170.000 € in den fiktiven Nachlass einzustellen.
Silvio kann sich als Erbe gegenüber Rieke auf den Schutz des § 2328 BGB berufen.
Rieke kann von Silvio insgesamt 115.000 € verlangen.
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