Das Geständnis und die Handys

Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Nach seiner Festnahme legt Aksoy ein umfassendes Geständnis ab und nennt alle Mitbeteiligten. Die Staatsanwältin beantragt dennoch einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr, da noch zwei Handys ausgewertet werden müssen.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Ein dringender Tatverdacht allein reicht für den Erlass eines Haftbefehls aus, wenn der Beschuldigte die Tat im Wesentlichen eingeräumt hat.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Verdunkelungsgefahr nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO setzt voraus, dass durch bestimmtes Verhalten des Beschuldigten die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Dass noch technische Ermittlungen wie die Auswertung von Mobiltelefonen ausstehen, begründet automatisch den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Wenn der Sachverhalt durch ein umfassendes Geständnis und gesicherte Beweise im Wesentlichen aufgeklärt ist, entfällt der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr begrifflich.

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