Erbrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
E setzt ihren Neffen V zum Vorerben und die Stiftung T zur Nacherbin ein; der Nachlass beträgt 950.000 €. 2021 schenkt V dem Patenkind P ein Nachlassgemälde im Wert von 80.000 €, wobei P die Vorerbenstellung kennt. 2022 überweist V der Nichte A 5.000 € vom Nachlasskonto als familienübliches Hochzeitsgeschenk.
§ 2113 II 1 BGB erfasst jeden Erbschaftsgegenstand, verlangt dafür aber eine unentgeltliche Verfügung.
Die Surrogation des § 2111 I 1 BGB hilft der Stiftung T bei dem verschenkten Gemälde.
Weil P die Vorerbenstellung kannte, ist die Übereignung schon nach § 2113 I BGB unwirksam geworden.
Die 5.000 € an A sind nach § 2113 II 2 BGB von der Unwirksamkeit ausgenommen.
Die Übereignung des Gemäldes wäre auch dann im Ganzen unwirksam, wenn P 20.000 € gezahlt hätte.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.
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