Aus Aktien wird ein Transporter

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

E setzt notariell seine Lebensgefährtin V zur Vorerbin und seine Enkelin N zur Nacherbin ein; zum Nacherbfall sagt das Testament nichts. Er stirbt 2019 und hinterlässt Aktien im Wert von 95.000 €. 2021 kauft V vom Erlös einen Transporter für 64.000 €. 2026 stirbt V, ihr Alleinerbe ist O.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 2100 BGB ordnet zwei Erben nacheinander an und nicht eine zwischen beiden geteilte Erbenstellung.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Erbschaft fällt der N mit dem Tod der V an, obwohl das Testament zum Zeitpunkt schweigt.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Transporter gehört zur Erbschaft, weil V ihn mit Mitteln der Erbschaft erworben hat (§ 2111 I 1 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auch die gezogenen Nutzungen des Nachlasses unterliegen der Surrogation des § 2111 I 1 BGB.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    V wäre rückwirkend Vollerbin geworden, wenn die Nacherbin N vor dem Nacherbfall verstorben wäre (§ 2108 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.

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