Das Erbe mit dem Haken

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Milan wird von seiner Mutter als Erbe zu einem Sechstel eingesetzt, doch sein Erbteil ist mit einem Vermächtnis beschwert und unterliegt einer Zwölfjahres-Testamentsvollstreckung. Neben ihm hinterlässt die Mutter als weiteres Kind seine Schwester Xenia; der Nachlass hat einen Wert von 600.000 Euro. Das Vermächtnis, mit dem Milans Erbteil beschwert ist, beläuft sich auf 80.000 Euro. Er überlegt, ob er den Zusatzpflichtteil fordern oder lieber ausschlagen soll.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Milan ist gesetzlicher Erbe zu einer Quote von der Hälfte, da er neben seiner Schwester Xenia als einziges Kind beerbt wird.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Milans ordentlicher Pflichtteil beläuft sich auf einen Betrag von 150.000 Euro.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wenn Milan den Erbteil annimmt und den Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB fordert, wird das Vermächtnis von 80.000 Euro bei der Berechnung des Zusatzpflichtteils wertmindernd berücksichtigt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die wirtschaftlich bessere Wahl für Milan ist die Ausschlagung der Erbschaft verbunden mit der Geltendmachung des vollen Pflichtteils in Geld nach § 2306 Abs. 1 BGB.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die Ausschlagung hat Milan ab der Testamentseröffnung und Kenntnis von der Beschwerung unbegrenzt Zeit, da keine Fristen gelten.

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