BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
C betritt an einem Samstag den Ausstellungsraum des Möbelhauses W, um Regale anzusehen; kaufen will sie zunächst nichts. Eine Aushilfe hatte morgens ein Musterregal ohne die vorgeschriebenen Wandanker aufgebaut. Als C am obersten Fach zieht, kippt es; ein Brett bricht ihr den Mittelfußknochen.
Weil kein Vertrag geschlossen wurde, bestehen zwischen C und W keine Schutzpflichten (§§ 241 II, 311 II BGB).
Gegenüber dem Anspruch aus §§ 280 I, 241 II BGB kann sich W mit sorgfältiger Auswahl der Aushilfe entlasten (§ 831 I 2 BGB).
Das vorvertragliche Schuldverhältnis erfasst auch Personen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen (§ 311 III 1 BGB).
Jede Seite darf die Vertragsverhandlungen grundsätzlich frei und ohne Angabe von Gründen abbrechen (§ 311 II Nr. 1 BGB).
Das Schmerzensgeld folgt aus § 253 II BGB, weil der Körper verletzt worden ist (§ 241 II BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
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