BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
R ist Generalbevollmächtigte des Modehauses von G; nach außen ist ihre Vollmacht nicht beschränkt, intern darf sie nur bis 20.000 € je Bestellung einkaufen. Bei Lieferant L ordert sie im Namen des Hauses eine Kollektion für 95.000 € und sagt dabei: „G weiß nichts davon und wäre dagegen — schnell, bevor er zurückkommt.“ L unterschreibt; G zahlt nicht.
Die interne Grenze von 20.000 € beschränkt Rs Vertretungsmacht gegenüber L nicht (§ 164 I 1 BGB).
Der Missbrauch der Vertretungsmacht lässt diese entfallen, sodass R gegenüber L ohne Vertretungsmacht gehandelt hat.
Für die Evidenz genügt, dass sich L der Missbrauch bei einiger Aufmerksamkeit hätte erschließen können.
Hier drängte sich der Missbrauch auf: R hat ihn selbst ausgesprochen und auf Eile gedrängt.
Der Vertrag ist wegen bewussten Zusammenwirkens zum Nachteil des G nichtig (§ 138 I BGB).
L kann von G nach § 433 II BGB Zahlung der 95.000 € verlangen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
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