Bestimmt, nicht verhängt

Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A verwaltet eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Am 12. November 2025 entnimmt er der Rücklage 2.900 Euro für sich; nach der ersten Nachfrage zahlt er den Betrag binnen einer Woche zurück und legt die Konten offen. Er ist nicht vorbestraft. Das Amtsgericht hält am 14. Oktober 2026 eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro für verwirkt. Die Sitzungsvertretung beantragt daneben ein Berufsverbot.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Geldstrafe wird nach Zahl und Höhe festgesetzt, aber nicht verhängt; verwarnt wird neben dem Schuldspruch.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die drei weiteren Voraussetzungen der Verwarnung verteilen sich auf die Absätze 1 bis 3 des § 59 StGB.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Erwartung nach Nummer 1 ist dieselbe wie bei § 56 I 1 StGB; beide fragen nach künftiger Straffreiheit.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wird das beantragte Berufsverbot angeordnet, scheidet die Verwarnung mit Strafvorbehalt aus.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Folgeentscheidungen nach § 59a StGB heißen sämtlich „Anweisungen“, und die Bewährungszeit ist kürzer als bei § 56a StGB.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Tenor spricht Schuld, Verwarnung und Vorbehalt in drei Sätzen aus; die Anweisung steht im Beschluss.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht IV weiterlesen.

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