Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Ilse Bergerhoff stirbt als Witwe und hinterlässt einen Nettonachlass von 600.000 €. Ihren Sohn Ruben setzt sie zum Alleinerben ein, ihrer Tochter Meret vermacht sie eine Eigentumswohnung im Verkehrswert von 180.000 €. Die Wohnung ist jedoch belastet: Meret muss ein lebenslanges Wohnungsrecht für die Freundin der Erblasserin (Wert 70.000 €) dulden und 20.000 € an den Neffen auszahlen. Meret überlegt, ob sie annehmen oder ausschlagen soll.
Merets Pflichtteil beträgt 150.000 €.
Das Wohnungsrecht und das Geldvermächtnis zulasten Merets sind Untervermächtnisse und damit Beschwerungen der in § 2306 BGB bezeichneten Art.
Nimmt Meret das Vermächtnis an, wird bei der Anrechnung auf den Pflichtteil nur der um die Belastungen geminderte Wert von 90.000 € angesetzt.
Bei Annahme des Vermächtnisses kann Meret zusätzlich noch einen Pflichtteilsrestanspruch gegen Ruben geltend machen.
Schlägt Meret das Vermächtnis aus, kann sie den vollen Pflichtteil von 150.000 € in Geld verlangen.
Die Ausschlagung des Vermächtnisses muss Meret gegenüber dem Nachlassgericht erklären.
Nach Merets Ausschlagung bleiben die beiden Untervermächtnisse wirksam und treffen nun Ruben, der aber nicht weiter haftet, als Meret gehaftet hätte.
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