Strafrecht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Das Schöffengericht hat A am 3. Februar 2026 wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung zu zehn Monaten Gesamtstrafe verurteilt. Zum Diebstahl nennen die Gründe Tag, Ort, Beute, Vorsatz und Zueignungsabsicht. Zur Urkundenfälschung heißt es nur, A habe „den Vertrag mit dem Namen des Z unterschrieben“. In der Rechtfertigung schreibt V: „Die Berufung wird auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt.“
Die Erklärung der V ist auszulegen, und ihre Wirksamkeit wird danach für jede der beiden Taten gesondert beurteilt.
Wirksam ist die Beschränkung nur, wenn zweierlei zusammentrifft — und für die Urkundenfälschung fehlt das zweite.
Weil die Beschränkung für eine der beiden Taten unwirksam ist, gilt der ganze Inhalt des Urteils als angefochten.
Der Prüfungsumfang steht in einem Satz des Gesetzes, und aus ihm folgt zugleich, was im Berufungsurteil stehen muss.
Die für den Diebstahl wirksame Beschränkung kann V in der Berufungshauptverhandlung wieder zurücknehmen.
Beschränkung und Teilrücknahme führen zum selben Ergebnis, haben aber verschiedene Voraussetzungen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VI weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.