Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die große Strafkammer des Landgerichts Vellbach verurteilt Constanze Pflüger im ersten Rechtszug zu fünf Jahren Freiheitsstrafe; ihr Verteidiger legt binnen einer Woche beim Landgericht ausdrücklich „Berufung“ ein. In einem zweiten Verfahren verurteilt der Strafrichter des Amtsgerichts Hallbrunn Sanela Halilović zu 100 Tagessätzen; ihre Verteidigerin legt „Revision“ ein und will die Tatsacheninstanz überspringen.
Gegen das erstinstanzliche Urteil der großen Strafkammer ist die Berufung statthaft.
Die falsch als „Berufung“ bezeichnete Erklärung des Verteidigers ist als Revision zu behandeln.
Die Einlegung binnen einer Woche beim Landgericht Vellbach war fristgerecht.
Über die Revision gegen das Urteil der Strafkammer entscheidet das Oberlandesgericht.
Die Sprungrevision der Verteidigerin von Sanela Halilović ist statthaft.
Über diese Sprungrevision entscheidet das Oberlandesgericht mit drei Richtern.
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