Strafrecht VII · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
B ist entschlossen, dem Z „eine zu verpassen“. A, der mit Z im Streit liegt, überredet ihn am 12. Mai 2026, dafür einen Teleskopschlagstock mitzunehmen und „richtig zuzulangen“. In der Dunkelheit schlägt B vor dem Haus des Z auf dessen Bruder Y ein, den er für Z hält; Y erleidet eine Platzwunde und eine Jochbeinprellung.
Wer den bereits Entschlossenen zur Qualifikation bewegt, ist Anstifter — und zwar zum qualifizierten Delikt insgesamt.
Hätte A den B umgekehrt davon abgebracht, den Schlagstock mitzunehmen, wäre er Anstifter zur einfachen Körperverletzung.
Die dritte Figur ist die Umstiftung, und von der Abstiftung trennt sie eine einzige Frage.
Der error in persona des B ist für B selbst unbeachtlich, weil Y und Z tatbestandlich gleichwertig sind.
Für A ist die Abweichung dagegen eine aberratio ictus, weil er gerade den Z treffen wollte; er haftet nur wegen Versuchs.
Wo die Grenze zum Exzess verläuft, entscheidet der Inhalt der Einwirkung — und den muss die Akte hergeben.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VII weiterlesen.
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