Aufbau der Verhältnismäßigkeitsprüfung (Art. 4 PAG, Art. 8 LStVG)

Öffentliches Recht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Gemeinde G ordnet gegenüber A die Sicherung eines einsturzgefährdeten Anbaus an; die Polizei P stellt am selben Tag das Fahrzeug des B sicher. Der Referendar setzt für beide Vorgänge denselben Absatz auf: „Die Maßnahme ist verhältnismäßig. Art. 4 Abs. 1 PAG verlangt Geeignetheit und Erforderlichkeit, Abs. 2 die Angemessenheit, Abs. 3 die sachliche Grenze.“

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Art. 4 I PAG ordnet die Geeignetheit nicht an, sondern setzt sie voraus; geregelt ist dort allein die Auswahl unter geeigneten Mitteln.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Art. 8 I LStVG ist anders gebaut als Art. 4 I PAG: Dort ordnet der Wortlaut die Geeignetheit ausdrücklich an.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Folge Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit lässt sich auf die Absätze 1 bis 3 beider Vorschriften legen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Absatz 3 trennt die beiden Gesetze wirklich: Das PAG zieht eine Grenze, das LStVG begründet eine Pflicht.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Welche der beiden Vorschriften gilt, entscheidet nicht der Gegenstand der Maßnahme, sondern die handelnde Behörde.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Im Bescheid der Gemeinde steht auf der Angemessenheitsstufe das Wort „Nachteil“; es ist der Begriff beider Vorschriften.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht V weiterlesen.

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