Arten der Verweisung in einer Satzung

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Der Zweckverband Z betreibt Wertstoffhöfe. Er lässt den Gewerbetreibenden W zur Anlieferung zu und setzt gegen ihn mit Bescheid vom Dienstag, dem 20. Oktober 2026, 480 Euro fest. Die Gebührensatzung des Verbands vom 12. Dezember 2019 hatte in § 9 nur einen Absatz; einen zweiten erhielt die Vorschrift erst mit der Neufassung von 2023. Der Bescheid stützt sich auf § 6 der Benutzungssatzung.

Satzung über die Benutzung der Wertstoffhöfe des Zweckverbands
- Übungssatzung, kein geltendes Ortsrecht -

§ 3  Benutzung
     (1) 1Die Wertstoffhöfe stehen den Einwohnern der Verbandsmitglieder zur
         Anlieferung haushaltsüblicher Kleinmengen offen. 2Satz 1 gilt nicht
         für Abfälle aus Gewerbebetrieben.
     (2) Der Verband kann die Anlieferung gewerblicher Kleinmengen auf Antrag
         zulassen; § 6 gilt mit der Maßgabe, dass die Gebühr für jede
         angefangene Anlieferung gesondert erhoben wird.

§ 6  Benutzungsgebühr
     (1) Für die Anlieferung nach § 3 Abs. 2 wird eine Benutzungsgebühr nach
         § 9 Abs. 2 der Gebührensatzung des Verbands in der Fassung vom
         - Dezember 2019 erhoben.
     (2) Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes bleibt
         unberührt.

§ 8  Ausschluss von der Benutzung
     1Der Verband soll von der Benutzung ausschließen, wer wiederholt gegen
     § 3 verstößt. 2§ 3 Abs. 2 ist nicht anwendbar.
  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Maßgabeverweisung ist die gefährlichste Art, weil sie die Norm, auf die sie verweist, in ihr Gegenteil verkehren kann.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die negative Verweisung ordnet keine Rechtsfolge an; sie schaltet eine andere Vorschrift ab.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Verweisungskette wird in der Anspruchsgrundlage vollständig ausgeschrieben, und ihr Ergebnis heißt nie „analog“.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 6 Abs. 1 der Satzung verweist dynamisch; maßgeblich ist deshalb die heute geltende Gebührensatzung.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ins Leere geht die Verweisung gleichwohl — und zwar aus einem Grund, der mit der Neufassung nichts zu tun hat.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Verweisung ins Leere geht, ist die Benutzungssatzung insgesamt unwirksam, und das Urteil des Verwaltungsgerichts spricht das aus.

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