Arglistiges Verschweigen trotz Haftungsausschluss (§ 444 BGB)

BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

V verkauft K am 8. Mai 2025 ihr Ferienhaus unter Gewährleistungsausschluss. Drei Jahre lang ist das Untergeschoss bei jedem Starkregen vollgelaufen; zweimal hat V den Bodenaufbau erneuern lassen. Am 8. Mai 2026 läuft es erneut voll, und K hört von den Vorjahren.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Bloßes Schweigen des Verkäufers täuscht nur, wenn ihn eine Aufklärungspflicht traf (§ 123 I Fall 1 BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Arglist setzt voraus, dass V die genaue Ursache des Wassereintritts kannte (§ 123 I Fall 1 BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    V kann sich trotz des arglistigen Verschweigens auf den Gewährleistungsausschluss berufen (§§ 444, 123 I Fall 1 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für Ks Anfechtung gilt die Jahresfrist ab Entdeckung der Täuschung und nicht § 121 I 1 BGB (§ 124 I, II 1 BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Nach wirksamer Anfechtung kann K den Kaufpreis nach Bereicherungsrecht zurückverlangen (§§ 142 I, 812 I 1 Fall 1 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.

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