Handels- und Gesellschaftsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Die B-GmbH bestellt bei der I e.K. 300 Scheinwerfer. Beide sind Kaufleute. Im Vertrag steht: „Lieferung fix am 4. März, 8 Uhr, Messehalle 7, die Messe beginnt am 5.“ I liefert nicht. Am 4. um 12 Uhr kauft B Ersatzgeräte für 14.000 Euro. Der Kaufpreis betrug 9.500 Euro.
Der Termin war im Sinne des § 376 I 1 HGB „bedungen“ und nicht bloß genannt.
Schon die Angabe eines Kalendertags im Vertrag macht den Kauf zum Fixhandelskauf (§ 376 I 1 HGB).
B kann ohne Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, obwohl § 281 I 1 BGB sie sonst verlangt.
B kann den Schaden abstrakt als Unterschied zwischen Kaufpreis und Marktpreis berechnen (§ 376 II HGB).
Der ersatzfähige Schaden beträgt 4.500 Euro, also die Differenz zwischen Deckungskosten und erspartem Kaufpreis.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Handels- und Gesellschaftsrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.