Abschmelzung der Pflichtteilsergänzung nach Jahren (§ 2325 III BGB)

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Martha Lang hat ihrer Tochter Sabine vor sieben Jahren ein Grundstück im Wert von 300.000 € vorbehaltlos geschenkt; Sabine wurde sofort danach als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Ihren Sohn Jörg hat Martha im Testament enterbt. Sieben volle Jahre nach der Schenkung stirbt Martha; das Grundstück ist beim Erbfall unverändert 300.000 € wert. Jörg will wissen, was ihm die Schenkung noch bringt.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Jörg kann als enterbter Sohn dem Grunde nach eine Pflichtteilsergänzung wegen der Schenkung verlangen.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Schenkung schon sieben Jahre zurückliegt, bleibt sie vollständig unberücksichtigt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB begann hier bereits mit der Eigentumsumschreibung auf Sabine.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Schenkung wird dem Nachlass noch mit 90.000 € hinzugerechnet.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre das Grundstück beim Erbfall auf 400.000 € gestiegen, müsste dieser höhere Wert angesetzt werden.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Berechnung des Nachlasses selbst sind Bestand und Wert zur Zeit des Erbfalls maßgebend.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.

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