Abgrenzung von Botenschaft und Vertretung (§ 164 I 1 BGB)

BGB AT · Allgemeiner Teil · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Malermeister L schickt seinen siebzehnjährigen Auszubildenden A mit einem Zettel zum Großhändler G: „30 Eimer Farbe, Farbton 7016, zum Rahmenpreis.“ A legt den Zettel auf den Tresen und sagt: „Vom Chef.“ Danach sucht er in einem eigenen Vorgang eine Farbspritzpistole für 150 € aus und kauft sie dazu. L will die Pistole nicht.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Mit dem Zettel hat A keine eigene Willenserklärung abgegeben, sondern eine fremde überbracht (§ 164 I 1 BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für den Farbkauf kommt es auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit des siebzehnjährigen A an (§ 106 BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Beim Kauf der Farbspritzpistole ist A dagegen als Vertreter aufgetreten (§ 164 I 1 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auch als Vertreter schadet A die beschränkte Geschäftsfähigkeit nicht; die Erklärung bleibt wirksam (§ 165 BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    G kann von L nach § 433 II BGB Zahlung der 150 € für die Pistole verlangen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT · Allgemeiner Teil weiterlesen.

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