Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Ein zu 15 % beteiligter Gesellschafter gewährt seiner GmbH ein Darlehen und erhält dafür jährliche Zinszahlungen. Die Frage ist, ob diese Zinseinkünfte dem ermäßigten Abgeltungssatz unterliegen.
Die Abgeltungsteuer nach § 32d EStG soll die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen, wird jedoch bei einer engen Verflechtung zwischen Gläubiger und Schuldner ausgeschlossen.
Zinserträge aus Darlehen an eine Kapitalgesellschaft unterliegen für dich als Privatperson immer dem ermäßigten Steuersatz, da die Verwendung der Mittel durch die Gesellschaft für deine Steuerpflicht unerheblich ist.
Für die Zinseinkünfte gilt grundsätzlich der gesonderte Steuertarif von 25 % nach § 32d Abs. 1 EStG.
Die Beteiligungsquote von 15 % liegt unter der wesentlichen Beteiligungsgrenze von 25 %, weshalb die Sonderregeln des § 32d EStG nicht anwendbar sind.
Die Zinseinkünfte aus einem Darlehen, das ein zu 15 % beteiligter Gesellschafter seiner GmbH gewährt hat, unterliegen nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG dem Ausschluss des Abgeltungssatzes.
Die Zinsen werden folglich mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert.
Im Gegenzug zum tariflichen Steuersatz sind die tatsächlichen Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Darlehen uneingeschränkt abziehbar.
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