Die Entscheidungsgründe im Überblick

Zivilrecht I · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Die Gründe sind der einzige Teil des Urteils, den der Bearbeiter zuerst schreibt und der Leser zuletzt liest. Sie begründen den Tenor, nicht den Fall, das Recht oder den Gedankengang. Wer sie als Gutachten anlegt, verliert Zeit an einer Stelle, an der die Prüfung Kürze bepunktet; wer sie zu knapp hält, verliert die Beweiswürdigung, die eigens bewertet wird. Sechzehn Einheiten zu der Frage, welche Sätze hier stehen müssen und in welcher Reihenfolge.

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