Der Rechtslageblock steht auf einer Prüfung, die vor ihm liegt und in der Klausur zehn Minuten kostet. Sie hat vier Stufen und wird in dieser Reihenfolge durchlaufen, anders als in der des Hilfsgutachtens.
1. Was ist unstreitig? Alles, was die Gegenseite zugestanden hat oder nicht bestreiten kann, weil es urkundlich feststeht. Dieser Teil ist der Sockel; er wandert in den Brief als das, was sicher ist.
2. Was ist streitig, und wie viele Punkte sind es? In der Regel sind es weniger, als die Akte vermuten lässt. Jeder streitige Punkt bekommt eine eigene Zeile mit einem eigenen Ergebnis; ein Brief, der „vieles ist streitig“ sagt, hat die Arbeit nicht gemacht.
3. Wer trägt zu jedem Punkt die Beweislast? Diese Frage geht der nach dem Beweismittel voraus. Wer sie überspringt, sammelt Zeugen für Tatsachen, die er gar nicht beweisen muss — und übersieht die eine Tatsache, für die er keinen Zeugen hat.
4. Womit wird bewiesen, und wie belastbar ist es? Urkunde vor Zeuge vor Partei. Zu jedem Beweismittel gehört die Einschätzung, was es aushält: Der Monteur ist Arbeitnehmer der Klägerin, das Abnahmeprotokoll ist unterschrieben, das Privatgutachten ist Parteivortrag.
Und die fünfte Stufe, die der Schriftsatz nicht hat
Aus den vier Zeilen wird eine Zahl. Sie entsteht nicht durch Multiplikation von Wahrscheinlichkeiten, sondern durch die Frage: Wie oft von zehn gleichgelagerten Fällen geht dieser Punkt gut aus? Die Zahl wird gerundet und mit dem Wort „schätze“ eingeleitet.
Die Probe auf Stufe 3
Formuliere den Satz „Wenn niemand etwas beweist, wer verliert dann?“ Die Antwort benennt den Beweisbelasteten sicherer als jede Formel, weil sie die Beweislast als das zeigt, was sie ist: die Verteilung des Risikos der Unaufklärbarkeit. In den Brief wandert genau dieser Satz, mit dem Namen der Partei eingesetzt.
Wohin das Ergebnis wandert
Die Stufen 1 und 2 stehen in allen drei Texten — im Schriftsatz als Vortrag, im Hilfsgutachten als Feststellung, im Brief als Zusammenfassung. Stufe 3 steht im Hilfsgutachten und im Brief, im Schriftsatz nur mittelbar: Wer die Beweislast trägt, trägt vor und tritt Beweis an. Stufe 5 steht im Hilfsgutachten als dessen Schluss und im Brief, nie im Schriftsatz.