Die Klageschrift im Überblick (§ 253 ZPO)

Zivilrecht III · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

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Das ist der größte Widerspruch dieses Gebiets: Das am breitesten vorgeführte anwaltliche Erzeugnis war in den zehn dokumentierten Terminen nicht ein Mal zu fertigen. Eine Anwaltsaufgabe braucht eine Akte mit Vorgeschichte, und die Klageschrift steht am Anfang.

Das Feld steht trotzdem, und zwar aus zwei Gründen. Erstens ist die Klageschrift der Bauplan jedes weiteren Schriftsatzes: Wer Rubrum, Antrag, Beweisantritt und Begleitanträge hier lernt, kann sie in der Einspruchsschrift und in der Berufungsbegründung. Zweitens kommen drei Vorschriften nirgends sonst vor — § 610 Abs. 2 ZPO, § 12 GKG und § 88 Abs. 2 ZPO.

Abgrenzung

Die Bestimmtheit des Antrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und die Antragsformeln stehen in Z2; hier steht, was neben dem Antrag zu beantragen ist und was der Anwalt riskiert, wenn er es unterlässt.

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