Drei der zwölf dokumentierten Anwaltsaufgaben verlangten eine Replik; in einer davon — 2023/I Nr. 4 — war sie der einzige Text neben dem Hilfsgutachten, ohne Mandantenschreiben. Der Maßstab steht in § 277 Abs. 4 ZPO mit Absatz 1 Satz 1; der Bauplan steht nirgends und lautet so:
1. Bezugnahme.
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1.1 Der gegnerische Schriftsatz wird mit Datum benannt: „Auf die Klageerwiderung vom 18. Juni 2026 wird wie folgt erwidert.“
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1.2 Die eigene Gliederung folgt der des Gegners. Weicht sie ab, wird die Abweichung in einem Satz erklärt.
2. Erklärung nach § 138 Abs. 2 ZPO.
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2.1 Zu jeder neuen Tatsachenbehauptung der Erwiderung: zugestehen, bestreiten, oder mit Nichtwissen erklären (Z3-3.10 bis Z3-3.12).
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2.2 Was bereits streitig war, wird nicht wiederholt. Der Satz „Der Vortrag wird weiterhin bestritten“ ist überflüssig; bestritten bleibt bestritten.
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2.3 Zugestandenes wird ausdrücklich als unstreitig bezeichnet — das verkürzt die Beweisaufnahme und wirkt.
3. Ergänzender Vortrag.
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3.1 Neue Tatsachen nur, soweit die Erwiderung Anlass gibt. Was schon in der Klageschrift hätte stehen können, steht jetzt unter dem Risiko des § 296 Abs. 2 ZPO.
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3.2 Reaktion auf Einreden: Verjährung ⇒ Hemmung oder Neubeginn vortragen; Zurückbehaltung ⇒ Erfüllung oder Zug-um-Zug-Antrag erwägen.
4. Beweis.
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4.1 Beweisantritt zu jeder jetzt streitig gewordenen Tatsache, § 282 Abs. 1 ZPO, unmittelbar bei der Behauptung.
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4.2 Gegenbeweisantritt zu den Beweismitteln des Gegners, § 130 Nr. 5 ZPO — der zweite Halbsatz dort verlangt ausdrücklich die Erklärung über die vom Gegner bezeichneten Beweismittel.
5. Antrag.
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5.1 Der Sachantrag wird wiederholt, wenn er sich ändert — etwa bei Erweiterung oder Teilrücknahme; sonst genügt die Bezugnahme.
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5.2 Reagiert der Gegner mit Widerklage, wird deren Abweisung beantragt; die Zulässigkeit der Widerklage trägt Z5.
Wohin das Ergebnis wandert
Der Bauplan erzeugt drei Listen, und jede geht anderswohin: die Streitliste in alle drei Texte, die Beweisliste in Schriftsatz und Hilfsgutachten, die Risikoliste allein in das Mandantenschreiben.