A-3.10 · § 58 StGB — Gesamtstrafe und Aussetzung

Strafrecht V · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 2 Übungsfragen dazu

§ 58 I StGB ist kurz und wird trotzdem regelmäßig übersehen: „Hat jemand mehrere Straftaten begangen, so ist für die Strafaussetzung nach § 56 die Höhe der Gesamtstrafe maßgebend.“ Einzelstrafen sind keine aussetzungsfähigen Strafen; sie werden nicht vollstreckt.

Daraus folgt eine feste Reihenfolge: erst die Einzelstrafen, dann die Gesamtstrafe, dann § 58 I StGB, dann § 56 StGB. Wer die Bewährungsfähigkeit schon bei den Einzelstrafen prüft, prüft am Gesetz vorbei — und wer die Gesamtstrafe auf zwei Jahre drückt, um aussetzen zu können, begeht einen Zumessungsfehler, den die Sachrüge findet.

Die Vorschrift gehört auch in die Liste der angewendeten Vorschriften (§ 260 V 1 StPO). Sie wird angewendet, sobald über die Aussetzung einer Gesamtstrafe entschieden wird, und sie fehlt in Klausuren fast immer. Der Vollständigkeitsabgleich zwischen Gründen und Liste deckt das sofort auf.

Im Zäsurfall des § 55 StGB — eine frühere, noch nicht erledigte Verurteilung trennt die Taten davor von den Taten danach, sodass mehrere Gesamtstrafen nebeneinanderstehen — wird über jede Gesamtstrafe gesondert entschieden. Der Tenor muss die Zuordnung erkennen lassen: „Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt.“ Ein pauschales „Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt“ macht den Tenor bei mehreren Straf-Aussprüchen unvollstreckbar.

§ 58 II 1 StGB regelt die Folge für die Bewährungszeit: War bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 55 I StGB die Vollstreckung der in der früheren Entscheidung verhängten Freiheitsstrafe ganz oder für den Strafrest zur Bewährung ausgesetzt und wird auch die Gesamtstrafe ausgesetzt, verkürzt sich das Mindestmaß der neuen Bewährungszeit um die bereits abgelaufene Bewährungszeit, jedoch nicht auf weniger als ein Jahr.

Falle. Die Verteidigung beantragt, „jedenfalls die kürzere Einzelstrafe“ auszusetzen — Einzelstrafen sind der Aussetzung nicht zugänglich, § 58 I StGB.

Zu diesem Modul gehören 2 Übungsfragen mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema