Die zweite Merkmalsgruppe des § 46 II 2 StGB lautet: „die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille“. Der Relativsatz ist der Schlüssel. Bewertet wird nicht die Gesinnung des Menschen, sondern die aus der Tat sprechende — die Haltung, die sich in dieser Handlung gezeigt hat. Wer die allgemeine Lebenseinstellung des Angeklagten bewertet, verlässt die Vorschrift.
Der aufgewendete Wille ist die zweite Hälfte und das praktisch wichtigere Stück. Gemeint ist die Energie, die der Täter in die Tat gesteckt hat: Vorbereitung, Ausdauer, Überwindung von Hindernissen, Wiederaufnahme nach einem Fehlschlag, Rückkehr an den Tatort. Unter diesem Merkmal steht die Wendung von der kriminellen Energie, die in fast jeder Bearbeitung auftaucht — und die nur trägt, wenn ihr eine Tatsache beigegeben ist.
Die Gruppe trägt auch die Rollenverteilung bei mehreren Beteiligten. Der geistige Urheber, der plant und andere einsetzt, wiegt schwerer als der Mitläufer, der sich mitziehen lässt; der Berufstäter, der aus der Tat seinen Lebensunterhalt bestreitet, schwerer als der Gelegenheitstäter. Bei der Rollenverteilung ist der Blick auf § 46 III StGB nötig: Wo das Gesetz die Beteiligungsform bereits im Strafrahmen abbildet, ist sie verbraucht.
Die Kehrseite gehört ebenfalls hierher. Geringe kriminelle Energie ist ein Umstand zugunsten: die Tat aus einer sich zufällig bietenden Gelegenheit, die abgebrochene Vorbereitung, das Nachgeben gegenüber Druck. Wer nur die schärfende Richtung dieser Gruppe kennt, verschenkt die Hälfte.
Formulieren: „Gegen den Angeklagten spricht, dass er durch sein planvolles und über Wochen vorbereitetes Vorgehen eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt hat.“ Zugunsten: „Für den Angeklagten spricht, dass er die sich zufällig bietende Gelegenheit ergriffen und keinerlei Vorbereitungen getroffen hat.“
Falle. Aus dem Vorleben wird auf die Gesinnung geschlossen („der Angeklagte zeigt eine durchgängig rechtsfeindliche Haltung“) — § 46 II 2 StGB fragt nach der Gesinnung, die aus der Tat spricht, das Vorleben bildet eine eigene Gruppe.