A-6.24 · § 261 StGB — Geldwäsche

Strafrecht VII · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 261 I 1 StGB erfasst, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, ihn in Vereitelungsabsicht umtauscht, überträgt oder verbringt, ihn sich oder einem Dritten verschafft oder ihn in Kenntnis der Herkunft verwahrt oder verwendet; § 261 II StGB erfasst das Verheimlichen oder Verschleiern von Tatsachen, die für Auffinden, Einziehung oder Herkunftsermittlung bedeutsam sein können. Wie die Hehlerei ist die Geldwäsche ein Anschlussdelikt.

Der Strukturbefund, an dem ältere Darstellungen veralten, ist der All-Crimes-Ansatz: Seit der am 18. März 2021 in Kraft getretenen Neufassung setzt die Geldwäsche keine gesetzlich bestimmte schwerwiegende Vortat mehr voraus, sondern lediglich irgendeine rechtswidrige Tat im Sinne des § 11 I Nr. 5 StGB. Die frühere Aufzählung der Vortaten ist entfallen; wer ihn noch abprüft, arbeitet mit überholtem Recht. Anders als bei der Hehlerei ist der Gegenstand nicht auf Sachen beschränkt, und Surrogate sind erfasst, solange der Gegenstand aus der Tat herrührt.

Die Absätze sind auseinanderzuhalten, und hier ist ein verbreiteter Zitierfehler zu korrigieren. § 261 III StGB stellt den Versuch unter Strafe. § 261 IV StGB ist nicht die Selbstgeldwäscheregelung, sondern ein qualifizierter Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren für Täter, die Verpflichtete nach § 2 des Geldwäschegesetzes sind. § 261 V StGB regelt den besonders schweren Fall mit sechs Monaten bis zehn Jahren und nennt in Satz 2 als Regelbeispiele gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Handeln. § 261 VI StGB stellt die leichtfertige Verkennung der Herkunft unter Strafe. Die Selbstgeldwäsche steht in § 261 VII StGB: Wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist, wird nach den Absätzen 1 bis 6 nur bestraft, wenn er den Gegenstand in den Verkehr bringt und dabei dessen rechtswidrige Herkunft verschleiert. § 261 VIII StGB enthält den Strafaufhebungsgrund der freiwilligen Anzeige; bei vorsätzlicher Begehung muss zusätzlich die Sicherstellung des Gegenstands bewirkt werden.

Für das Verteidigerhonorar gilt eine gesetzliche Sonderregel: Es fällt nur unter den Tatbestand, wenn der Verteidiger die Herkunft im Zeitpunkt der Annahme sicher kennt. Indizien für Bösgläubigkeit trotz berufsadäquaten Verhaltens sind ein außergewöhnlich hohes Honorar und die Art der Honorarerfüllung — Naturalleistungen oder ein Beuteanteil. In der Aktenklausur ist § 261 StGB ein Randtatbestand; wichtig ist, ihn bei Vermögensverschiebungen anzuprüfen und die Abgrenzung zur Hehlerei zu ziehen: Diese verlangt eine Sache und den abgeleiteten Erwerb, jene erfasst jeden Gegenstand und auch den Vortäter.

Falle. Die Selbstgeldwäsche wird in § 261 IV StGB gesucht — dort steht der Strafrahmen für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz; die Regelung steht in § 261 VII StGB.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema