A-1.15 · Beihilfe, § 27 StGB — der festzustellende Tatbeitrag und die psychische Beihilfe

Strafrecht VII · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 27 I StGB verlangt das Hilfeleisten zu einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines anderen. Nach der Rechtsprechung muss der Beitrag nicht kausal für den Erfolg sein; es genügt, dass er die Haupttat in irgendeiner Form ermöglicht, erleichtert oder die Rechtsgutsverletzung verstärkt hat. Der Strafgrund liegt allein in der Hilfeleistung, nicht in der Erfolgszurechnung. Ob der Haupttäter das bereitgestellte Mittel am Ende benötigt hat, ist deshalb unerheblich.

Hilfeleisten im Sinne des § 27 I StGB ist jeder Beitrag, der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder die Rechtsgutsverletzung verstärkt hat. Kausal für den Erfolg muss er nach der Rechtsprechung nicht sein.

Psychische Beihilfe verlangt zustimmende oder bestätigende Handlungen in Bezug auf den Tatentschluss des Haupttäters — Anfeuern, Ermutigen, Zureden.

Die Kehrseite gehört zum Wortlaut und ist der eigentliche Klausurpunkt: Die bloße Kenntnis von der Haupttat, deren Billigung und die bloße Anwesenheit am Tatort genügen ausdrücklich nicht. Wer psychische Beihilfe annimmt, muss die zustimmende Handlung in den Gründen benennen können.

Diese Weite darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass für den Gehilfen stets ein Tatbeitrag festzustellen ist. Das ist die häufigste Feststellungslücke der Aktenklausur. „Er war dabei und wusste Bescheid“ ist kein Tatbeitrag. Zu benennen ist die konkrete Handlung: das Bereitstellen des Fahrzeugs, das Öffnen der Tür, das Anrufen des Abnehmers, das Halten der Taschenlampe.

Für die psychische Beihilfe verschärft sich das. Sie verlangt zustimmende oder bestätigende Handlungen in Bezug auf den Tatentschluss des Haupttäters — Anfeuern, Ermutigen, Zureden. Ausdrücklich nicht genügen die bloße Kenntnis von der Haupttat und deren Billigung und die bloße Anwesenheit am Tatort, selbst bei innerer Billigung. Wer daneben steht und nichts sagt, ist kein Gehilfe; er kann allenfalls über § 13 I StGB haften, wenn er Garant ist (siehe A-2.14).

In Fänzelmoor stellt der Beschuldigte zwei Bekannten am Vorabend eine Brechstange und einen Bolzenschneider bereit, weil sie in einen Baucontainer einbrechen wollen. Die beiden nehmen die Werkzeuge mit, brauchen sie aber nicht: Die Tür steht offen.

Der Entwurf verneint die Beihilfe, weil der Beitrag für den Erfolg nicht ursächlich geworden sei.

Das verlangt mehr, als § 27 I StGB fordert. Nach der Rechtsprechung muss der Beitrag nicht kausal für den Erfolg sein; es genügt, dass er die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder die Rechtsgutsverletzung verstärkt hat. Wer den Zugriff absichert, indem er für den schwierigeren Fall vorsorgt, erleichtert die Tat — und bestärkt die Haupttäter zugleich in ihrem Entschluss.

Diese Weite darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Beitrag zu benennen ist. „Er war eingeweiht und hat es gutgeheißen“ ist kein Tatbeitrag; „er hat am Vorabend Brechstange und Bolzenschneider bereitgestellt“ ist einer. Genau dieser Satz fehlt in den Gründen am häufigsten.

Subjektiv verlangt § 27 I StGB den doppelten Gehilfenvorsatz — Vorsatz auf die Hilfeleistung und auf die vorsätzliche rechtswidrige Haupttat, bedingter Vorsatz genügt. Der Konkretisierungsgrad ist geringer als beim Anstifter: Der Gehilfe muss die Haupttat nur in ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt erfasst haben; bloßes Rahmenwissen reicht, wenn sich die Hilfeleistung als Tatmittel darstellt, von dem er weiß, dass es typischerweise zur Förderung solcher Taten dient. Das tragende Argument ist die mildere Rechtsfolge: § 27 II 2 StGB ordnet die Milderung nach § 49 I StGB zwingend an.

Im Anklagesatz ist die Beihilfehandlung gesondert zu schildern und die Haupttat so zu bezeichnen, dass der Gehilfenvorsatz sich darauf beziehen kann. Der Schuldspruch lautet auf Beihilfe zu der jeweiligen Tat.

Falle. Die Anwesenheit am Tatort wird als psychische Beihilfe gewertet — verlangt sind zustimmende oder bestätigende Handlungen, und die müssen in den Urteilsgründen benannt sein.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema