Rücktritt und Minderung sind Gestaltungserklärungen: Mit dem Zugang ist die Rechtslage verändert, und zurück geht es nicht. Wer gemindert hat, kann wegen desselben Mangels nicht mehr zurücktreten.
Schuldrecht BT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu
Rücktritt und Minderung sind Gestaltungserklärungen: Mit dem Zugang ist die Rechtslage verändert, und zurück geht es nicht. Wer gemindert hat, kann wegen desselben Mangels nicht mehr zurücktreten.
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