„Der Vorschuss steht in § 475 IV BGB.“

Schuldrecht BT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Das stimmte bis zum 22. Juli 2026. Heute ist Absatz 4 eine Informationspflicht; alles darunter rutschte um eine Nummer: Vorschuss Absatz 5, Frist Absatz 6, Rückgabekosten Absatz 7.

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