Das stimmte bis zum 31. Dezember 2017. Heute steht die freie Kündigung in § 648 BGB; unter der alten Nummer § 649 BGB findet man den Kostenanschlag. Die alten Nummern §§ 648, 648a, 649 und 650 BGB sind alle weiter belegt, nur mit anderem Inhalt — deshalb fällt ein Altzitat beim Nachschlagen nicht auf.