Alte und neue Nummern im Werkvertrag: § 649 BGB ist der Kostenanschlag

Schuldrecht BT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Das stimmte bis zum 31. Dezember 2017. Heute steht die freie Kündigung in § 648 BGB; unter der alten Nummer § 649 BGB findet man den Kostenanschlag. Die alten Nummern §§ 648, 648a, 649 und 650 BGB sind alle weiter belegt, nur mit anderem Inhalt — deshalb fällt ein Altzitat beim Nachschlagen nicht auf.

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