Rechtsschutz gegen die Vollstreckung — worum es geht

Öffentliches Recht II · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Die Kette ist gelaufen, und jetzt wehrt sich jemand. Die erste Frage ist nie, ob die Vollstreckung rechtmäßig war — sie lautet: Welcher Akt wird angegriffen? Grundverwaltungsakt, Androhung, Fälligkeitsmitteilung, Anwendung, Leistungsbescheid, Kostenbescheid: Jeder hat einen anderen Rechtsbehelf, eine andere Frist und vor allem eine andere Prüfungsdichte. Zwei Vorschriften teilen das Feld: Art. 38 VwZVG ordnet die förmlichen Rechtsbehelfe gegen Androhung und Anwendung und beschneidet in Abs. 1 S. 3 ihren Umfang; Art. 21 VwZVG öffnet den anderen Weg, die Einwendung bei der Anordnungsbehörde, aber nur für Gründe, die nach Erlass entstanden sind. Und über allem steht eine Vorschrift von zwei Sätzen, die man ständig falsch zitiert: Art. 21a VwZVG hat keine Absätze.

Weiter im Thema