Die Entscheidung
Ein Tenor wirft Fragen auf. Ist er unbestimmt — dann ist der Bescheid rechtswidrig und nicht zu retten — oder nur auslegungsbedürftig — dann ist er nach Auslegung rechtmäßig? Die Weiche ist die praktisch wichtigste des Feldes, weil sie über die Aufhebung entscheidet.
Kriterien
- Auslegungsbedürftig ist der Tenor, wenn sich sein Inhalt mit den anerkannten Auslegungsmitteln eindeutig ermitteln lässt: aus dem Tenor selbst, aus der Begründung, aus beigefügten Anlagen, aus dem dem Empfänger bekannten Verfahrensablauf.
- Unbestimmt ist er, wenn auch nach Ausschöpfung dieser Mittel mehrere Deutungen vertretbar bleiben oder wenn die Konkretisierung eine Wertung erfordert, die der Adressat selbst vornehmen müsste.
- Zeitpunkt
Maßgeblich ist der Erkenntnisstand des Empfängers bei Bekanntgabe. Was die Behörde später erläutert, hilft nicht (Art. 43 Abs. 1 S. 2 BayVwVfG). - Adressatenbezug
Fachkenntnisse des Adressaten dürfen berücksichtigt werden: Was einem Bauunternehmer aus dem Zusammenhang klar ist, muss einem Laien nicht klar sein.
Gegenprobe
Woran merkst du, dass du falsch abgebogen bist? Stelle die Vollstreckungsfrage: Könnte eine Vollstreckungsbehörde, die die Akte nicht kennt, allein aus Tenor und Anlagen erkennen, wann die Pflicht erfüllt ist? Lautet die Antwort nein, war es keine Auslegungsfrage, sondern Unbestimmtheit. Umgekehrt: Wenn du Unbestimmtheit annimmst, obwohl ein beigefügter Plan die Frage beantwortet, hast du das Auslegungsmaterial nicht ausgeschöpft.