Der Baustein
Feststellungsaussprüche werden häufig zu unbestimmt gefasst. Sie müssen aus sich heraus lesbar sein, weil sie nichts anordnen, sondern etwas beschreiben — und weil ihre Reichweite über § 121 VwGO die Rechtskraft bestimmt.
Allgemeine Feststellungsklage, § 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO I. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, sein Grundstück FlNr. … der Gemarkung … an die Entwässerungseinrichtung der Beklagten anzuschließen. I. Es wird festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, das Grundstück FlNr. … der Gemarkung … ohne Baugenehmigung als Lagerfläche zu nutzen.
Nichtigkeitsfeststellungsklage, § 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Landratsamts … vom … nichtig ist.
Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Landratsamts … vom … rechtswidrig war. I. Es wird festgestellt, dass Nummer 1 des Bescheids … vom … rechtswidrig war.
Fortsetzungsfeststellungsklage analog, erledigter Realakt I. Es wird festgestellt, dass der Einsatz von Pfefferspray gegen den Kläger am … gegen … Uhr rechtswidrig war.
Fortsetzungsfeststellungsklage analog, erledigtes Verpflichtungsbegehren I. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet war, dem Kläger die mit Antrag vom … beantragte Erlaubnis zu erteilen.
Mehrere Feststellungsanträge nebeneinander I. Es wird festgestellt, dass der Platzverweis vom … rechtswidrig war. II. Es wird festgestellt, dass die Durchsetzung des Platzverweises mit unmittelbarem Zwang am … rechtswidrig war. III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Worauf es beim Abwandeln ankommt
- Die Zeitform trägt den Streitgegenstand
Bei § 43 VwGO steht das Präsens — das Rechtsverhältnis besteht jetzt oder besteht jetzt nicht. Bei § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO steht das Imperfekt — der Verwaltungsakt war rechtswidrig. Die Nichtigkeitsfeststellung steht wieder im Präsens, weil ein nichtiger Verwaltungsakt von Anfang an keine Wirkung entfaltet und dieser Zustand fortdauert. - Der Gegenstand wird bezeichnet, nicht bewertet
„Es wird festgestellt, dass das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war“ ist zu unbestimmt; die einzelne Maßnahme mit Zeit und Ort gehört hinein. Bei mehreren Maßnahmen bekommt jede eine eigene Ziffer — in 2019/II Nr. 10 waren es vier Anträge nebeneinander. - Negative Feststellung
Wird das Nichtbestehen festgestellt, muss der Tenor die Verpflichtung benennen, die nicht besteht — nicht nur „dass kein Rechtsverhältnis besteht“. - Kein Aufhebungsausspruch
Ein erledigter Verwaltungsakt wird nicht aufgehoben. Wer beides kombiniert, hat die Erledigung nicht erfasst.