Der Tenor der Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage

Öffentliches Recht III · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Der Baustein

Feststellungsaussprüche werden häufig zu unbestimmt gefasst. Sie müssen aus sich heraus lesbar sein, weil sie nichts anordnen, sondern etwas beschreiben — und weil ihre Reichweite über § 121 VwGO die Rechtskraft bestimmt.

Allgemeine Feststellungsklage, § 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO I. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, sein Grundstück FlNr. … der Gemarkung … an die Entwässerungseinrichtung der Beklagten anzuschließen. I. Es wird festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, das Grundstück FlNr. … der Gemarkung … ohne Baugenehmigung als Lagerfläche zu nutzen.

Nichtigkeitsfeststellungsklage, § 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Landratsamts … vom … nichtig ist.

Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO I. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Landratsamts … vom … rechtswidrig war. I. Es wird festgestellt, dass Nummer 1 des Bescheids … vom … rechtswidrig war.

Fortsetzungsfeststellungsklage analog, erledigter Realakt I. Es wird festgestellt, dass der Einsatz von Pfefferspray gegen den Kläger am … gegen … Uhr rechtswidrig war.

Fortsetzungsfeststellungsklage analog, erledigtes Verpflichtungsbegehren I. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet war, dem Kläger die mit Antrag vom … beantragte Erlaubnis zu erteilen.

Mehrere Feststellungsanträge nebeneinander I. Es wird festgestellt, dass der Platzverweis vom … rechtswidrig war. II. Es wird festgestellt, dass die Durchsetzung des Platzverweises mit unmittelbarem Zwang am … rechtswidrig war. III. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Worauf es beim Abwandeln ankommt

  • Die Zeitform trägt den Streitgegenstand
    Bei § 43 VwGO steht das Präsens — das Rechtsverhältnis besteht jetzt oder besteht jetzt nicht. Bei § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO steht das Imperfekt — der Verwaltungsakt war rechtswidrig. Die Nichtigkeitsfeststellung steht wieder im Präsens, weil ein nichtiger Verwaltungsakt von Anfang an keine Wirkung entfaltet und dieser Zustand fortdauert.
  • Der Gegenstand wird bezeichnet, nicht bewertet
    „Es wird festgestellt, dass das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war“ ist zu unbestimmt; die einzelne Maßnahme mit Zeit und Ort gehört hinein. Bei mehreren Maßnahmen bekommt jede eine eigene Ziffer — in 2019/II Nr. 10 waren es vier Anträge nebeneinander.
  • Negative Feststellung
    Wird das Nichtbestehen festgestellt, muss der Tenor die Verpflichtung benennen, die nicht besteht — nicht nur „dass kein Rechtsverhältnis besteht“.
  • Kein Aufhebungsausspruch
    Ein erledigter Verwaltungsakt wird nicht aufgehoben. Wer beides kombiniert, hat die Erledigung nicht erfasst.

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